Pflicht für Ultra‑Fast‑Fashion‑Anbieter: Transparenz, Gebühren & Recycling

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass Ultra‑Fast‑Fashion‑Anbieter und die Plattformen, über die sie verkaufen, in Österreich einen Bevollmächtigten benennen, Pakete korrekt deklarieren, Bearbeitungsgebühren zahlen und bei Werbung über Herkunft, soziale und ökologische Auswirkungen informieren. Außerdem sollen sie die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte übernehmen.
einfache Mehrheit XXVIII 08.04.2026
Entschließung
Abfall
Handel
Umwelt
Internet
Industrie
Abfallwirtschaft
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Plattformen müssen die korrekte Deklaration von Paketen sicherstellen und dafür mitverantwortlich gemacht werden, ähnlich wie bereits im § 12c AWG geregelt.
  • Fast‑Fashion‑Anbieter müssen einen in Österreich ansässigen Bevollmächtigten benennen, um rechtlich erreichbar zu sein.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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