Verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass ab 1. September 2025 in allen Gastronomiebetrieben die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern verpflichtend angegeben werden muss, um Verbraucher:innen mehr Transparenz zu geben und heimische Produzenten zu stärken.
einfache Mehrheit XXVIII 12.03.2026
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in allen Gastronomiebetrieben ab 1. September 2025.
  • Ziel ist, die Transparenz für Konsument:innen zu erhöhen und die Nachfrage nach heimischen Produkten zu stärken.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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