Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine verpflichtende Wahrheits‑ und Fristpflicht für Antworten auf parlamentarische Anfragen ein und ergänzt das Strafgesetzbuch um eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren für falsche Angaben.2/3 Mehrheit XXVIII 20.11.2025
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Parlamentarische Anfragen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang beim Präsidenten beantwortet werden; die Frist kann bei begründeten Gründen um weitere vier Wochen verlängert werden.
- Die Antwort muss wahrheitsgemäß sein; bei Unmöglichkeit der Auskunft muss der Befragte die Gründe dafür angeben.
Eingebracht von
Reden
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