Livestream‑Novelle für parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert die Geschäftsordnung des Nationalrats, sodass Medienvertretern Zutritt zu Anhörungen gewährt wird und Ton‑ und Bildaufnahmen für einen Livestream erlaubt sind. Gleichzeitig bleibt ein Ausschluss der Öffentlichkeit in bestimmten Fällen möglich.
2/3 Mehrheit XXVIII 20.11.2025
Gesetz
Hörfunk
Internet
Fernsehen
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Medienvertretern wird Zutritt zu Anhörungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen gewährt; Ton‑ und Bildaufnahmen dürfen für die Echtzeit‑Übertragung (Livestream) auf der Parlaments‑Website genutzt werden.
  • Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson oder Dritter, der Schutz von Betriebs‑ bzw. Geschäftsgeheimnissen oder die Notwendigkeit einer wahrheitsgemäßen Aussage dies erfordern.

Eingebracht von

Reden
Image of politician Hafenecker Christian, MA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Hafenecker Christian, MA - 45

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Antragsteller
Image of politician Hanger Andreas, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Hanger Andreas, Mag. - 57

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Krainer Kai Jan © Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

Krainer Kai Jan - 57

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Scherak Nikolaus, Dr., MA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Scherak Nikolaus, Dr., MA - 39

NEOS

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Tomaselli Nina, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Tomaselli Nina, Mag. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Nemeth Norbert, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Nemeth Norbert, Mag. - 56

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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