Einführung des Konsensprinzips „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im österreichischen Sexualstrafrecht gesetzlich zu verankern, um sexuelle Handlungen nur bei eindeutiger Zustimmung aller Beteiligten strafbar zu machen.
einfache Mehrheit XXVIII 25.11.2025
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht.
  • Der aktuelle § 205a StGB schützt nur bei nach außen erkennbarer Ablehnung; das neue Prinzip soll diese Lücke schließen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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