Aussetzung der inflationsbedingten Bezüge‑Anpassung für Spitzenpolitiker bis Ende 2026
abgestimmt am 12.12.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die reguläre Inflationsanpassung der Gehälter der obersten Bundesorgane bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt wird, um im nächsten Haushaltsjahr Kosten zu sparen.
einfache MehrheitXXVIII12.12.2025
Gesetz
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
Die reguläre Inflationsanpassung der Bezüge der in § 3 Abs. 1 genannten Organe wird bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt.
Die Regelung gilt für die in § 3 Abs. 1 aufgelisteten Organe: Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler, Präsidenten und Vize‑Präsidenten des Nationalrates, Bundesminister*innen, Präsident*in des Rechnungshofes, Staatssekretär*innen, Obleute des Nationalratsclubs, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Mitglieder des Nationalrates, Präsident*in und Stellvertreter*innen des Bundesrates sowie Fraktionsvorsitzende im Bundesrat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.