Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt ein gesetzliches Recht für Teilzeitbeschäftigte, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, wenn sie regelmäßig mehr als 20 % über ihrer vertraglichen Normalarbeitszeit arbeiten, sowie Schutz vor Benachteiligung und Kündigung.
einfache Mehrheit XXVIII 03.12.2025
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Teilzeitbeschäftigte, die im Durchschnitt mindestens 20 % mehr als ihre vertragliche Normalarbeitszeit leisten, sollen das Recht erhalten, ihre wöchentliche Arbeitszeit um denselben Prozentsatz zu erhöhen.
  • Für Teilzeitbeschäftigte ohne kollektive Durchrechnungsvereinbarung gilt ein Beobachtungszeitraum von sechs Monaten, bevor sie die Stundenaufstockung beantragen können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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