Steuerbefreiung für E‑Kfz im Carsharing und gemeinnützigen Fahrtendiensten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Elektro‑Kfz, die im Carsharing oder in gemeinnützigen Fahrtendiensten eingesetzt werden, von der motorbezogenen Versicherungs‑ und Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, um die Mobilitätswende zu unterstützen.
einfache Mehrheit XXVIII 20.01.2026
Entschließung
Umwelt
Steuerwesen
Straßenverkehr
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungs‑ und Kraftfahrzeugsteuer für E‑Kfz, die im Carsharing oder in gemeinnützigen Fahrtendiensten eingesetzt werden.
  • Als rechtliche Grundlage für die Definition von gemeinnützigen Fahrtendiensten wird das Wiener Chancengleichheitsgesetz genannt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.