Erweiterung der Pensions‑ und Pflegegeld‑Begünstigungen für Spätmigranten
abgestimmt am 11.12.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das ASVG und das OFG, erweitert Begünstigungen für den Nachkauf von Pensionszeiten auf Personen, die bis zum 15. Mai 1955 auswanderten, und führt entsprechende Regelungen für Pflegegeld ein. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2026.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Das Datum in § 502 Abs. 5 wird von „31. Dezember 1949“ auf „15. Mai 1955“ geändert, wodurch die Begünstigungsregelung für den Nachkauf von Pensionszeiten auf Personen ausgeweitet wird, die bis zu diesem späteren Datum auswanderten.
Ein neuer § 817 wird eingefügt. Er legt fest, dass die geänderte Fassung von § 502 Abs. 5 am 1. Jänner 2026 in Kraft tritt und regelt, dass Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden müssen, um Leistungen bereits ab dem 1. Jänner 2026 zu erhalten.
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