Umsatzsteuer‑Angleichung für pflanzliche Milchalternativen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass pflanzliche Milchalternativen künftig mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % besteuert werden, anstatt wie bisher mit 20 %. Ziel ist steuerliche Gleichbehandlung und Unterstützung von Konsument*innen sowie Produzent*innen.
einfache Mehrheit XXVIII 17.03.2026
Entschließung
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Pflanzliche Milchalternativen werden derzeit mit 20 % Umsatzsteuer besteuert, während tierische Milch nur 10 % zahlt.
  • Der Antrag fordert, den Steuersatz für pflanzliche Milchalternativen auf 10 % zu senken, um steuerliche Gleichbehandlung zu erreichen.

Eingebracht von

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