Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass das für Arbeit an Feiertagen gezahlte Entgelt von der Lohnsteuer befreit wird, weil es laut Bundesfinanzgericht keine zulässige Zuschlagsregelung ist und als versteckte Steuererhöhung wirkt.einfache Mehrheit XXVIII 03.12.2025
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Das Bundesfinanzgericht hat entschieden, dass das Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs. 5 ARG keinen zulässigen Zuschlag darstellt und daher steuerpflichtig ist.
- Nach § 68 Abs. 1 EstG 1988 wird ein solcher Zuschlag normalerweise als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.
Eingebracht von
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