Stärkung der Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen

Zusammenfassung

Der Antrag will verhindern, dass gemeinnützige Bauvereinigungen bei bestehenden Mängeln den Aufsichts‑Revisionsverband wechseln, und legt eine zweijährige Wartezeit sowie eine Bedarfsprüfung für neue Verbände fest.
einfache Mehrheit XXVIII 02.12.2025
Entschließung
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen dürfen den Revisionsverband nicht wechseln, solange Mängel oder Aufsichtsmaßnahmen bestehen.
  • Nach einem zulässigen Wechsel darf der neue Revisionsverband erst nach Ablauf von zwei Wirtschaftsjahren aktiv werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.