Zusammenfassung
Der Antrag will verhindern, dass gemeinnützige Bauvereinigungen bei bestehenden Mängeln den Aufsichts‑Revisionsverband wechseln, und legt eine zweijährige Wartezeit sowie eine Bedarfsprüfung für neue Verbände fest.einfache Mehrheit XXVIII 02.12.2025
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Gemeinnützige Bauvereinigungen dürfen den Revisionsverband nicht wechseln, solange Mängel oder Aufsichtsmaßnahmen bestehen.
- Nach einem zulässigen Wechsel darf der neue Revisionsverband erst nach Ablauf von zwei Wirtschaftsjahren aktiv werden.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.