Zusammenfassung
Der Antrag ändert § 6 Abs. 2 Z 1 des Tierärztegesetzes, sodass private Hochschulen und gleichwertige ausländische Abschlüsse als zulässige Ausbildungswege für Tierärztinnen und Tierärzte anerkannt werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.einfache Mehrheit XXVIII 02.12.2025
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Der Antrag erweitert die zulässigen Ausbildungswege, indem ein abgeschlossenes Diplomstudium an einer nach dem Privathochschulgesetz eingerichteten privaten Hochschule als gleichwertig zum Studium an der Veterinärmedizinischen Universität Wien anerkannt wird.
- Ausländische Veterinärmedizinabschlüsse können künftig anerkannt werden, wenn sie nach EU‑Richtlinie 2005/36/EG als gleichwertig eingestuft und ggf. nostrifiziert sind.
Eingebracht von
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