Formale Änderung von § 70 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als Trägerrakete für 2026‑Reformen
Zusammenfassung
Der Antrag ändert die Zeichensetzung im § 70 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und dient gleichzeitig als formaler Vorwand für weitere notwendige Änderungen im ersten Quartal 2026.einfache Mehrheit XXVIII 11.12.2025
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Der erste Beistrich im § 70 Abs. 2 wird durch das Wort „und“ ersetzt.
- Die Zeichenfolge „und 78“ im selben Absatz wird durch „sowie 78“ ersetzt.
Eingebracht von
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