Formale Änderung von § 70 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als Trägerrakete für 2026‑Reformen

Zusammenfassung

Der Antrag ändert die Zeichensetzung im § 70 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und dient gleichzeitig als formaler Vorwand für weitere notwendige Änderungen im ersten Quartal 2026.
einfache Mehrheit XXVIII 11.12.2025
Gesetz
Arbeitslosenversicherung

Schwerpunkte

  • Der erste Beistrich im § 70 Abs. 2 wird durch das Wort „und“ ersetzt.
  • Die Zeichenfolge „und 78“ im selben Absatz wird durch „sowie 78“ ersetzt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.