Prinzipienumkehr bei österreichischen Rüstungsexporten zum Schutz von Menschenrechten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass österreichische Rüstungsexporte nur dann genehmigt werden, wenn sie die außenpolitischen Interessen und die Sicherheit des Landes stärken und gleichzeitig Menschenrechte schützen. Er fordert strengere End‑Use‑Kontrollen und warnt davor, Verfahren zu beschleunigen, wenn dadurch die Einhaltung von Menschen‑ und Völkerrecht gefährdet wird.
einfache Mehrheit XXVIII 11.12.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Menschenrechte
Internationale Beziehungen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Exportgenehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn sie die außenpolitischen Interessen Österreichs stärken und Menschenrechte schützen.
  • Schnellere Genehmigungsverfahren dürfen nicht zu einer Lockerung der Kontrollen führen; End‑Use‑ und End‑Verbleib‑Erklärungen müssen zuverlässig geprüft werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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