Entschließungsantrag: Keine Strafverfolgung für Pride‑Organisator:innen in Ungarn

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich für die Meinungs‑ und Versammlungsfreiheit in Ungarn einzusetzen, insbesondere im Fall des Pride‑Organisators Geza Buzäs‑Häbel, und Sanktionen im EU‑Artikel‑7‑Verfahren zu prüfen.
einfache Mehrheit XXVIII 14.01.2026
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
Europäische Union
Internationale Beziehungen

Schwerpunkte

  • Der Antrag beruft sich auf das EU‑Recht, insbesondere das Recht auf Meinungs‑ und Versammlungsfreiheit (Artikel 12 Grundrechtecharta).
  • Er fordert, dass die EU im Rahmen des Artikel‑7‑Verfahrens strengere Sanktionen gegen Ungarn prüft.

Eingebracht von

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