Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Verfassungsrecht, sodass sowohl ein Viertel des Geschäftsordnungsausschusses als auch mindestens 46 Nationalratsabgeordnete die Möglichkeit erhalten, Beschlüsse über die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.2/3 Mehrheit XXVIII 27.03.2025
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses kann künftig Beschlüsse über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beim VfGH wegen Unzulässigkeit anfechten.
- Mindestens 46 Nationalratsabgeordnete erhalten das Recht, ebenfalls beim VfGH die Unzulässigkeit eines Beschlusses über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu prüfen.
Eingebracht von
Reden
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