Minderheitenrecht zur Anfechtung von Untersuchungsausschuss‑Beschlüssen

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Verfassungsrecht, sodass sowohl ein Viertel des Geschäftsordnungsausschusses als auch mindestens 46 Nationalratsabgeordnete die Möglichkeit erhalten, Beschlüsse über die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.
2/3 Mehrheit XXVIII 27.03.2025
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses kann künftig Beschlüsse über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beim VfGH wegen Unzulässigkeit anfechten.
  • Mindestens 46 Nationalratsabgeordnete erhalten das Recht, ebenfalls beim VfGH die Unzulässigkeit eines Beschlusses über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu prüfen.

Eingebracht von

Reden
Image of politician Nemeth Norbert, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Nemeth Norbert, Mag. - 56

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Antragsteller
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Schmuckenschlager Johannes - 47

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Greiner Karin, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Greiner Karin, Mag. - 58

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Ordnerin des Nationalrates
Wortmeldung
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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