Einheitliche Begrenzung von Luxuspensionen und Sonderpensionen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert einheitliche Sicherungsbeiträge und erweiterte Meldepflichten für Luxuspensionen und Sonderpensionen, um das Pensionssystem gerechter zu machen. Ziel ist, dass die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
einfache Mehrheit XXVIII 18.02.2026
Entschließung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass der Bezug von Sonder‑ und Luxuspensionen künftig unter die Meldepflichten des Unvereinbarkeits‑ und Transparenzgesetzes fällt.
  • Ein einheitlicher Grenzbetrag für die Erhebung von Pensionssicherungsbeiträgen soll an die höchstmögliche ASVG‑Pension nach 45 Beitragsjahren gekoppelt werden.

Eingebracht von

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