Zusammenfassung
Der Antrag 679/A XXVIII. GP will das Geschäftsordnungsgesetz ändern, sodass die Anhörungen von Zeugen und Experten in Untersuchungsausschüssen öffentlich stattfinden.2/3 Mehrheit XXVIII 26.02.2026
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Die Überschrift von § 17 wird zu „Öffentliche und vertrauliche Sitzungen“ geändert, um klarzustellen, dass sowohl öffentliche als auch vertrauliche Ausschusssitzungen existieren.
- Der erste Satz von § 17 Abs. 1 wird neu formuliert: „Die Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen ist öffentlich.“ Damit werden Zeugenbefragungen zu öffentlichen Sitzungen.
Eingebracht von
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