Öffentliche Anhörungen in Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag 679/A XXVIII. GP will das Geschäftsordnungsgesetz ändern, sodass die Anhörungen von Zeugen und Experten in Untersuchungsausschüssen öffentlich stattfinden.
2/3 Mehrheit XXVIII 26.02.2026
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Die Überschrift von § 17 wird zu „Öffentliche und vertrauliche Sitzungen“ geändert, um klarzustellen, dass sowohl öffentliche als auch vertrauliche Ausschusssitzungen existieren.
  • Der erste Satz von § 17 Abs. 1 wird neu formuliert: „Die Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen ist öffentlich.“ Damit werden Zeugenbefragungen zu öffentlichen Sitzungen.

Eingebracht von

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