Einführung einer Null‑Risiko‑Kategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine neue „Null‑Risiko‑Kategorie“ in der EU‑Entwaldungsverordnung, damit Länder wie Österreich ohne Entwaldungsrisiko von unnötiger Bürokratie befreit werden.
einfache Mehrheit XXVIII 12.03.2026
Entschließung
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Einführung einer Null‑Risiko‑Kategorie für Länder ohne nachweisbares Entwaldungsrisiko, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
  • Der EU‑Rat und das Europäische Parlament haben am 4. Dezember 2025 die Umsetzung der EUDR um ein Jahr verschoben (neues Inkrafttreten ab 2026).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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