Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag lehnt die EU‑Digital‑Omnibus‑Verordnung ab, weil sie das Datenschutzniveau schwächt und Unternehmen mehr Freiheiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten gibt.einfache Mehrheit XXVIII 26.02.2026
Entschließung
Handel
Industrie
Informatik
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert personenbezogene Daten künftig nach der subjektiven Sicht des Verarbeiters, nicht nach der betroffenen Person, wodurch die Durchsetzung von Betroffenenrechten stark erschwert wird.
- Die Verordnung erlaubt das Training von KI‑Systemen mit personenbezogenen Daten ohne vorherige Einwilligung, wenn ein „berechtigtes Interesse“ der Unternehmen vorliegt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.