Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt § 68 des Einkommensteuergesetzes um einen neuen Absatz, der Mehrarbeitsstunden wie Überstunden behandelt, und passt den Wortlaut an. Ziel ist die steuerliche Gleichstellung von Mehr‑ und Überstundenzuschlägen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit, wirksam ab 1. Januar 2027.einfache Mehrheit XXVIII 17.03.2026
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 2a wird in § 68 eingefügt, der Mehrarbeitsstunden analog zu Überstunden behandelt.
- Der Wortlaut in Absatz 3 von § 68 wird angepasst, um den neuen Absatz 2a zu berücksichtigen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.