Gleichstellung von Mehr‑ und Überstundenzuschlägen im Einkommensteuergesetz

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt § 68 des Einkommensteuergesetzes um einen neuen Absatz, der Mehrarbeitsstunden wie Überstunden behandelt, und passt den Wortlaut an. Ziel ist die steuerliche Gleichstellung von Mehr‑ und Überstundenzuschlägen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit, wirksam ab 1. Januar 2027.
einfache Mehrheit XXVIII 17.03.2026
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 2a wird in § 68 eingefügt, der Mehrarbeitsstunden analog zu Überstunden behandelt.
  • Der Wortlaut in Absatz 3 von § 68 wird angepasst, um den neuen Absatz 2a zu berücksichtigen.

Eingebracht von

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