Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass das Symbolverbot für die Identitäre Bewegung strikt durchgesetzt und die Verordnung auf aktuelle Varianten des Logos ausgeweitet wird.einfache Mehrheit XXVIII 26.02.2026
Entschließung
Strafrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Das bestehende Symbolverbot gilt bereits für das ursprüngliche Logo (Lambda im Kreis) der Identitären Bewegung Österreich.
- Leicht abgeänderte Darstellungen – etwa ein einzelnes Lambda ohne Kreis, gleiche Farbgebung – sollen nach dem Wortlaut des Gesetzes ebenfalls verboten sein.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.