Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht

Zusammenfassung

Der Antrag ändert in § 205a Abs. 1 des Strafgesetzbuches die Formulierung von „gegen deren Willen“ zu „ohne deren Einverständnis“, um das Konsensprinzip („Nur Ja heißt Ja“) im Sexualstrafrecht zu verankern.
einfache Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 205a Abs. 1 wird von „gegen deren Willen“ zu „ohne deren Einverständnis“ geändert.
  • Ziel ist, das Konsensprinzip („Nur Ja heißt Ja“) im Sexualstrafrecht zu verankern, sodass Gerichte prüfen, ob eine ausdrückliche Zustimmung vorlag.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.