Verlängerung der erhöhten Stabilitätsabgabe bis 2029

Zusammenfassung

Der Antrag will die befristete Erhöhung der Stabilitätsabgabe, die derzeit nur bis 2026 gilt, bis zum Jahr 2029 verlängern, um zusätzliche Einnahmen für die Haushaltskonsolidierung zu sichern.
einfache Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Gesetz
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext wird geändert, sodass die Formulierung in § 5 Abs. 1 von „und 2026“ zu „bis 2029“ lautet und die befristete Bankenabgabe bis zum Jahr 2029 fortbesteht.
  • Durch die Verlängerung soll der jährliche Beitrag der Banken von rund 700 Mio. € für weitere drei Jahre (2026‑2028) gesichert werden, um das erwartete Defizit von etwa 5 Mrd. € zu reduzieren.

Eingebracht von

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