Minderheitsrecht zur Befragung von Regierungspersonen & Wahrheitspflicht im Rechnungshof‑Unterausschuss
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Geschäftsordnungsgesetz und das Strafgesetzbuch, um einem Viertel der Ausschussmitglieder das Recht zu geben, Regierungsvertreter und Experten zu befragen, und führt für diese Zeugen eine gesetzliche Wahrheitspflicht ein.2/3 Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Gesetz
Strafrecht
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Ein Viertel der Mitglieder eines Ausschusses kann künftig die Einladung von Regierungsvertretern, Sachverständigen oder anderen Auskunftspersonen zu mündlichen oder schriftlichen Äußerungen verlangen.
- Personen, die auf Einladung des Ausschusses aussagen, stehen unter einer gesetzlichen Wahrheitspflicht; falsche Angaben können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.