Minderheitsrecht zur Befragung von Regierungspersonen & Wahrheitspflicht im Rechnungshof‑Unterausschuss

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Geschäftsordnungsgesetz und das Strafgesetzbuch, um einem Viertel der Ausschussmitglieder das Recht zu geben, Regierungsvertreter und Experten zu befragen, und führt für diese Zeugen eine gesetzliche Wahrheitspflicht ein.
2/3 Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Gesetz
Strafrecht
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ein Viertel der Mitglieder eines Ausschusses kann künftig die Einladung von Regierungsvertretern, Sachverständigen oder anderen Auskunftspersonen zu mündlichen oder schriftlichen Äußerungen verlangen.
  • Personen, die auf Einladung des Ausschusses aussagen, stehen unter einer gesetzlichen Wahrheitspflicht; falsche Angaben können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.