Kontrolle von Bankenbeteiligungen im gemeinnützigen Wohnungsbau

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert schärfere Kontrollen von Bankenbeteiligungen an gemeinnützigen Bauvereinigungen, die Einbindung von Kreditsachverständigen bei Prüfungen und die Verlagerung der Aufsicht über das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aus dem BMWET.
einfache Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Entschließung
Baupolitik
Finanzwesen
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Banken nicht als dominante Eigentümer gemeinnütziger Bauvereinigungen behandelt werden, weil ihr Gewinnstreben mit leistbarem Wohnen im Konflikt steht.
  • Die bisherige Regelung, dass nur drei Finanzierungsangebote eingeholt werden müssen (nach § 6b GRVO), wird als unzureichend bewertet und soll verschärft werden.

Eingebracht von

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