Öffentliche Subventionen für Privatschulen an soziale Verantwortung knüpfen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass öffentliche Förderungen für Privatschulen an die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, von Kindern mit außerordentlichem Status und an ein Kontingent kostenfreier Plätze für sozial benachteiligte Kinder geknüpft werden. Ziel ist, soziale Durchmischung und Bildungsgerechtigkeit zu stärken.
einfache Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Entschließung
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Privatschulen sollen öffentliche Mittel nur erhalten, wenn sie eine angemessene Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) aufnehmen.
  • Privatschulen sollen eine festgelegte Quote von Kindern mit außerordentlichem Status (z. B. Flüchtlingskinder) in ihr Klassenangebot integrieren.

Eingebracht von

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