Strafrechtliche Regelung gegen missbräuchliche Deepfakes

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, missbräuchliche Deepfakes strafbar zu machen, um dem von der EU‑Richtlinie geforderten Schutz vor digitaler Gewalt nachzukommen.
einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2026
Entschließung
Frau
Informatik
Strafrecht
Gleichbehandlung
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, die bestehende Strafnorm § 107c StGB zu erweitern, sodass nicht einvernehmliche Deepfakes als Straftatbestand erfasst werden.
  • Die EU‑Richtlinie (Art. 5) verpflichtet die Mitgliedstaaten, digitale Gewalt wie sexualisierte Deepfakes bis spätestens 14 Juni 2027 zu kriminalisieren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.