Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, missbräuchliche Deepfakes strafbar zu machen, um dem von der EU‑Richtlinie geforderten Schutz vor digitaler Gewalt nachzukommen.einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2026
Entschließung
Frau
Informatik
Strafrecht
Gleichbehandlung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Antrag verlangt, die bestehende Strafnorm § 107c StGB zu erweitern, sodass nicht einvernehmliche Deepfakes als Straftatbestand erfasst werden.
- Die EU‑Richtlinie (Art. 5) verpflichtet die Mitgliedstaaten, digitale Gewalt wie sexualisierte Deepfakes bis spätestens 14 Juni 2027 zu kriminalisieren.
Eingebracht von
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