Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass Taschengelder und Ausbildungskostenersätze nicht als Zuverdienst beim AMS angerechnet werden, weil sie keine existenzsichernden Einkünfte darstellen.einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2026
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Erwachsenenbildung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Taschengelder und Ausbildungskostenersätze sollen nicht als Einkommen beim AMS angerechnet werden.
- Die aktuelle Praxis führt zu Rückzahlungen, weil Taschengelder fälschlicherweise als Zuverdienst gewertet werden.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.