Anrechnung von Taschengeld beim Pflegestipendium verhindern

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass Taschengelder und Ausbildungskostenersätze nicht als Zuverdienst beim AMS angerechnet werden, weil sie keine existenzsichernden Einkünfte darstellen.
einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2026
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Erwachsenenbildung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Taschengelder und Ausbildungskostenersätze sollen nicht als Einkommen beim AMS angerechnet werden.
  • Die aktuelle Praxis führt zu Rückzahlungen, weil Taschengelder fälschlicherweise als Zuverdienst gewertet werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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