Zusammenfassung
Ermöglichung einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen in der Sozialversicherung und für Menschen mit Behinderungen.einfache Mehrheit XXVIII 24.04.2026
Gesetz
Gesundheit
Opferhilfe
soziale Sicherheit
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Recht auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Untersuchungen zur Erstellung von Gutachten.
- Gilt für die allgemeine, gewerbliche und bäuerliche Sozialversicherung bei Fragen zur Arbeitsfähigkeit oder Rehabilitation.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.