Recht auf Begleitperson bei medizinischen Gutachten

Zusammenfassung

Ermöglichung einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen in der Sozialversicherung und für Menschen mit Behinderungen.
einfache Mehrheit XXVIII 24.04.2026
Gesetz
Gesundheit
Opferhilfe
soziale Sicherheit
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Recht auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Untersuchungen zur Erstellung von Gutachten.
  • Gilt für die allgemeine, gewerbliche und bäuerliche Sozialversicherung bei Fragen zur Arbeitsfähigkeit oder Rehabilitation.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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