Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung vor jeder Nominierung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs ein öffentliches Hearing im Nationalrat abhält, um mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.einfache Mehrheit XXVIII 13.03.2025
Entschließung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll vor jeder Nominierung eines VfGH‑Mitglieds ein öffentliches Hearing im Nationalrat abhalten.
- Der Antrag beruft sich auf das aktuelle Nominierungsrecht (Artikel 147 B‑VG), das zurzeit die Mehrheit der Vorschläge bei der Regierung belässt.
Eingebracht von
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