Korrektur von Zitaten und Formulierungen im Informationsfreiheits‑Anpassungsgesetz
abgestimmt am 09.07.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag korrigiert Zitatangaben und Formulierungen im Entwurf des Informationsfreiheits‑Anpassungsgesetzes. Er ersetzt falsche BGBl.-Nummern, ändert „Verpflichtung zur Geheimhaltung“ zu „Pflicht zur Geheimhaltung“ und fügt einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten am 1. September 2025 festlegt.
einfache MehrheitXXVIII09.07.2025
Abänderung
Notar
Preis
Sport
Grenze
Handel
Umwelt
Ausweis
Bildung
Energie
Familie
Hörfunk
Verkehr
Religion
Fernsehen
Industrie
Statistik
Flüchtling
Informatik
Strafrecht
Verfassung
Wirtschaft
Buchprüfung
Zivildienst
Zivilschutz
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Verteidigung
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Staatsangehöriger
Bürgerliches Recht
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
Verwaltungskontrolle
Elektrizitätsindustrie
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Unternehmen und Wettbewerb
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
ausländischer Staatsangehöriger
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
In vielen Artikeln (9, 14‑19, 27, 28, 35, 53, 63, 65, 78, 115, 116) wird das Platzhalter‑Zitat „BGBl. I Nr. xxx/2025“ durch die korrekte Nummer „BGBl. I Nr. 25/2025“ ersetzt.
In Artikel 9 Z 1 wird die Formulierung „Verpflichtung zur Geheimhaltung“ zu „Pflicht zur Geheimhaltung“ geändert, um die Sprache zu vereinfachen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.