Einführung einer Teilpension bei reduzierter Arbeitszeit
abgestimmt am 10.07.2025

Zusammenfassung

Der Antrag führt eine Teilpension ein, die bei einer Arbeitszeitreduktion von 25 % bis 75 % gewährt wird, legt Berechnungsregeln fest und ergänzt mehrere Sozialversicherungsgesetze. Die meisten Änderungen treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.
einfache Mehrheit XXVIII 10.07.2025
Abänderung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Der Titel des Gesetzes wird um das Jahr 1977 ergänzt und das Kürzel „APG“ (Alters‑Pensions‑Gesetz) eingeführt.
  • Ein neues Teilpensions‑Modell wird eingeführt: Anspruch besteht nur, wenn die Arbeitszeit um mindestens 25 % und höchstens 75 % reduziert wurde.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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