Zusammenfassung
Der Antrag führt eine Teilpension ein, die bei einer Arbeitszeitreduktion von 25 % bis 75 % gewährt wird, legt Berechnungsregeln fest und ergänzt mehrere Sozialversicherungsgesetze. Die meisten Änderungen treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.einfache Mehrheit XXVIII 10.07.2025
Abänderung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Der Titel des Gesetzes wird um das Jahr 1977 ergänzt und das Kürzel „APG“ (Alters‑Pensions‑Gesetz) eingeführt.
- Ein neues Teilpensions‑Modell wird eingeführt: Anspruch besteht nur, wenn die Arbeitszeit um mindestens 25 % und höchstens 75 % reduziert wurde.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.