Einführung eines Versorgungsinfrastrukturbeitrags und Terminologie‑Anpassungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz
abgestimmt am 11.12.2025

Zusammenfassung

Der Antrag führt ab 2027 einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag für Stromerzeuger ein, ändert Fachbegriffe und legt neue Pauschalbeträge für Haushalte mit stromintensiven medizinischen Geräten fest.
einfache Mehrheit XXVIII 11.12.2025
Abänderung
Preis
Energie
Verfassung
Sozialpolitik
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Ein neuer Versorgungsinfrastrukturbeitrag wird ab dem 1. Jänner 2027 eingeführt; Einspeiser bis 20 kW sind davon befreit.
  • Die Berechnungsgrundlage für den Beitrag wird auf mehrere Punkte des § 5 ausgeweitet.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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