Abänderungsantrag 73/A – Steuer‑, Energie‑ und Arbeitsmarktreformen
abgestimmt am 07.03.2025

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag 73/A korrigiert Fehler in der Versicherungs‑ und Kraftfahrzeugsteuer, definiert Motorleistung, verlängert den Energiekrisenbeitrag‑Strom und -fossile Energieträger um fünf Erhebungszeiträume, erhöht die Beitragssätze und hebt das Weiterbildungsgeld sowie das Bildungsteilzeitgeld zum 31. März 2025 auf.
einfache Mehrheit XXVIII 07.03.2025
Abänderung
Energie
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung

Schwerpunkte

  • Korrektur eines Redaktionsfehlers in der Versicherungssteuer‑Tabelle für das Jahr 2020 und Definition, dass die Motorleistung von Verbrennungs‑ bzw. Elektromotoren in kW laut Zulassungsbescheinigung zu verstehen ist.
  • Korrektur der Tabelle für die Kraftfahrzeugsteuer 2020 und Ergänzung einer Definition, dass die Motorleistung in kW laut Zulassungsbescheinigung gilt; zudem wird ein neuer Schwellenwert von 8 t für bestimmte Fahrzeuge eingeführt.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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