Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag 73/A korrigiert Fehler in der Versicherungs‑ und Kraftfahrzeugsteuer, definiert Motorleistung, verlängert den Energiekrisenbeitrag‑Strom und -fossile Energieträger um fünf Erhebungszeiträume, erhöht die Beitragssätze und hebt das Weiterbildungsgeld sowie das Bildungsteilzeitgeld zum 31. März 2025 auf.einfache Mehrheit XXVIII 07.03.2025
Abänderung
Energie
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Korrektur eines Redaktionsfehlers in der Versicherungssteuer‑Tabelle für das Jahr 2020 und Definition, dass die Motorleistung von Verbrennungs‑ bzw. Elektromotoren in kW laut Zulassungsbescheinigung zu verstehen ist.
- Korrektur der Tabelle für die Kraftfahrzeugsteuer 2020 und Ergänzung einer Definition, dass die Motorleistung in kW laut Zulassungsbescheinigung gilt; zudem wird ein neuer Schwellenwert von 8 t für bestimmte Fahrzeuge eingeführt.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.