Anerkennung von DGKP als Gesundheits‑Dienstanbieter im ASVG

Zusammenfassung

Die Bürgerinitiative will die diplomierten Gesundheits‑ und Krankenpflegekräfte als eigenständige Gesundheits‑Dienstanbieter in § 135 ASVG aufnehmen und deren pflegerische Leistungen in den Sozialversicherungskatalog einbinden, um die Versorgung zu verbessern und das Gesundheitssystem zu entlasten.
einfache Mehrheit XXVIII 09.04.2026
Andere
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
partizipative Demokratie
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Aufnahme der diplomierten Gesundheits‑ und Krankenpflege (DGKP) als eigenständige Berufsgruppe in den § 135 ASVG, sodass sie als Gesundheits‑Dienstanbieter Leistungen erbringen dürfen.
  • Die genannten pflegerischen Leistungen (Wundbehandlung, Stomaversorgung, Infusionstherapie, verschiedene Prophylaxen, Blutabnahme etc.) sollen in den Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger aufgenommen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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