Novelle zu NoVA, Bundesimmobiliengesetz, Reisekostenerstattung und Handwerkerförderung
abgestimmt am 16.06.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert vier Gesetze: Die NoVA wird auf Personen‑befördernde Fahrzeuge beschränkt, das Bundesimmobiliengesetz erhält neue Index‑Berechnungsgrundlagen für 2026, die Reisegebührenvorschrift bekommt neue Kilometergelder und das Handwerkerförderungsgesetz wird auf EU‑/EWR‑Unternehmen ausgeweitet.
einfache MehrheitXXVIII16.06.2025
Gesetz
Handel
Industrie
Steuerwesen
Europäische Union
öffentlicher Dienst
öffentliches Eigentum
öffentliche Verwaltung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die NoVA wird künftig nur noch für Fahrzeuge erhoben, die primär Personen befördern – also Personen‑ und Kombinationskraftwagen sowie ähnliche Fahrzeuge mit mehr als drei, aber weniger als zehn Sitzplätzen.
Die Verweise auf die NoVA‑Tarifbestimmungen für Güterfahrzeuge (Klasse N1) werden gestrichen, weil diese Fahrzeuge nicht mehr besteuert werden sollen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.