Änderungsprotokoll zur Klarstellung von EU‑Rechtsvorrang und Datenschutz im Südosteuropa‑Polizeiaustausch
abgestimmt am 09.07.2025
Zusammenfassung
Das Änderungsprotokoll ergänzt das Südosteuropa‑Polizeiaustauschabkommen um zwei Klarstellungen: Es stellt fest, dass das Abkommen nicht prüft, ob Drittstaaten ein EU‑Datenschutzniveau erfüllen, und dass EU‑Rechtsvorschriften Vorrang haben. Das Protokoll muss von allen Unterzeichnern ratifiziert werden und tritt 60 Tage nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft.
einfache MehrheitXXVIII09.07.2025
Andere
Europäische Union
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ziel des Protokolls ist es, offene Rechtsfragen zu klären und das Vertragsverletzungsverfahren der EU‑Kommission zu beenden.
Artikel 1 fügt eine Klarstellung hinzu, dass das Übereinkommen nicht beurteilt, ob ein Drittstaat ein angemessenes Datenschutzniveau nach EU‑Recht hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.