Neuer Straftatbestand gegen Cyberflashing (unaufgeforderte Genitalbilder)
abgestimmt am 10.07.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz fügt § 218 Abs. 1b einen neuen Straftatbestand ein, der das unaufgeforderte Senden von Bildmaterial mit menschlichen Genitalien über digitale Kanäle unter Strafe stellt. Die Strafe beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe und die Verfolgung ist nur mit Ermächtigung des Opfers möglich. Das Gesetz tritt am 1. September 2025 in Kraft und dient der Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
einfache MehrheitXXVIII10.07.2025
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Ein neuer Straftatbestand wird eingeführt, der das unaufgeforderte Senden von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien über digitale Kommunikationsmittel unter Strafe stellt.
Die Strafverfolgung ist nur möglich, wenn die Tat nicht bereits durch ein strengeres Gesetz erfasst wird und das Opfer seine Ermächtigung erteilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.