Novelle der GewO 1994 zur Umsetzung EU‑Nachhaltigkeits‑ und PEPP‑Vorschriften für Versicherungsvermittler
abgestimmt am 15.10.2025
Zusammenfassung
Die Novelle der Gewerbeordnung fügt neue Pflichten für Versicherungsvermittler ein, die die Einhaltung mehrerer EU‑Nachhaltigkeits‑ und PEPP‑Vorschriften sicherstellen. Sie legt fest, dass die EBA die zuständige Aufsichtsbehörde ist und ermöglicht die Verweigerung einer Eintragung, wenn Drittland‑Gesetze die Aufsicht behindern.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Behörde muss prüfen, dass Versicherungsvermittler die EU‑Nachhaltigkeits‑Offenlegungspflichten (Verordnungen 2019/2088, 2020/852 und zugehörige delegierte Rechtsakte) einhalten.
Die Behörde muss zusätzlich die Einhaltung der PEPP‑Verordnung (EU 2019/1238) und aller darauf basierenden delegierten Verordnungen für Versicherungsvermittler sicherstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.