Einrichtung eines Tourismus‑Beschäftigtenfonds mit Jahresbudget von 6,5 Mio. €
abgestimmt am 11.12.2025
Zusammenfassung
Das Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz richtet einen eigenen Fonds für Beschäftigte im Beherbergungs‑ und Gastronomiesektor ein. Der Fonds wird von einem dreiköpfigen Vorstand geleitet, erhält jährlich 6,5 Mio. € aus dem Bundeshaushalt und kann Zuschüsse für Arbeitsaufnahme, Weiterbildung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen gewähren.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Tourismus
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein Tourismusbeschäftigtenfonds wird mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet, der im gesamten Bundesgebiet tätig ist und sich ausschließlich auf den Wirtschaftszweig Beherbergung + Gastronomie konzentriert.
Der Fonds wird von einem dreiköpfigen Vorstand geleitet – Vertreter der Bundesarbeitskammer, einer Gewerkschaft des Hotel‑ und Gastgewerbes sowie eine unabhängige Tourismus‑Expertin – die alle für vier Jahre von der Bundesministerin ernannt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.