Novelle des Dokumentationsgesetzes für das Gesundheitswesen (DokuG‑2025)
abgestimmt am 11.12.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Dokumentationsgesetz im Gesundheitswesen: Er führt einen Kurztitel ein, ersetzt die Ministerbezeichnung, legt neue quartalsweise Meldepflichten mit pseudonymisierten Daten fest und definiert technische Sicherheits‑ und Löschfristen.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Gesetzestext führt den Kurztitel „Gesundheitsdokumentationsgesetz“ (DokuG) ein und ersetzt die Bezeichnung des Ministers für Gesundheit und Frauen durch "für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister(in)" in allen betroffenen Paragraphen.
Landesgesundheitsfonds müssen vierteljährlich einen Diagnosen‑ und Leistungsbericht an das Gesundheitsministerium übermitteln; dabei werden die Aufnahmezahl durch eine nicht rückrechenbare Datensatz‑ID und das Geburtsdatum durch Altersgruppen ersetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.