Finanzmarktsammelgesetz – Umsetzung der EuGB‑Verordnung und Einführung des ESAP‑Portals
abgestimmt am 21.01.2026
Zusammenfassung
Das Finanzmarktsammelgesetz bündelt EU‑Vorgaben zur Transparenz von grünen Anleihen und nachhaltigen Finanzprodukten. Die FMA wird als zentrale ESAP‑Sammelstelle benannt, muss Daten in maschinenlesbaren Formaten erhalten und kann bei Verstößen Geldstrafen bis zu 500 000 € oder 0,5 % des Jahresumsatzes verhängen.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Buchprüfung
Finanzwesen
Europäische Union
soziale Sicherheit
Versicherungswesen
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die FMA wird zur ESAP‑Sammelstelle ernannt und muss von Emittenten, Banken, Versicherern usw. Daten zu grünen Anleihen und nachhaltigen Finanzprodukten in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format erhalten.
Die FMA kann bei Verstößen die Emission von grünen Anleihen für bis zu ein Jahr untersagen oder Werbeaktivitäten für zehn Arbeitstage aussetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.