Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
abgestimmt am 25.02.2026
Zusammenfassung
Das Übereinkommen legt ein umfassendes Regelwerk zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in internationalen Meeren fest, inklusive Umweltprüfungen, Meeresschutzgebieten, gerechter Nutzen‑Aufteilung und Technologietransfer für Entwicklungsländer.
einfache MehrheitXXVIII25.02.2026
Andere
Umwelt
Vereinte Nationen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Übereinkommen definiert zentrale Begriffe (z. B. maringenetische Ressourcen, In‑situ‑Sammlung) und legt die allgemeinen Ziele – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – fest.
Die Vorteile aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen sollen gerecht und ausgewogen zwischen allen Vertragsparteien, insbesondere Entwicklungsstaaten, aufgeteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.