EMFG‑Begleitgesetz 2026 – umfassende Reform des Medien‑ und Wettbewerbsrechts
abgestimmt am 25.03.2026
Zusammenfassung
Das EMFG‑Begleitgesetz 2026 bündelt umfangreiche Änderungen im Medien‑ und Wettbewerbsrecht: Es ersetzt den Begriff „Bundeskanzler“ durch das neue Ministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, führt neue Transparenz‑ und Berichtspflichten ein, schafft frühzeitige Abberufungs‑ und Ausschreibungsvorschriften für den ORF und stellt zusätzliche Haushaltsmittel für die KommAustria sowie die RTR‑GmbH bereit.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Handel
Presse
Hörfunk
Fernsehen
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In allen genannten Gesetzen wird das Wort „Bundeskanzler“ durch die Bezeichnung „Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport“ ersetzt.
Ein neuer § 26a erlaubt die vorzeitige Abberufung von ORF‑Leitungspositionen, wenn die betreffende Person die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.