Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Aufenthalts‑ und Beschäftigungsrecht, führt eine einheitliche Entscheidungsfrist von 90 Tagen ein, schafft § 46a für den Familiennachzug von Schutzberechtigten und regelt den Arbeitgeberwechsel sowie digitale Antragsverfahren.einfache Mehrheit XXVIII 20.05.2026
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber führt § 19a ein, der eine generelle Entscheidungsfrist von höchstens 90 Tagen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln festlegt; in Ausnahmefällen kann diese Frist um weitere 30 Tage verlängert werden.
- Mit § 46a wird ein neuer Sonderregelungsbereich für die Familienzusammenführung von Personen geschaffen, denen internationaler Schutz (Flüchtlings‑ oder subsidiärer Schutzstatus) zuerkannt wurde.
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