Obsorgeregelung für unbegleitete Minderjährige

Zusammenfassung

Das Gesetz überträgt dem Kinder‑ und Jugendhilfeträger die sofortige Obsorge für unbegleitete minderjährige Fremde, die im Inland angetroffen werden, und regelt deren Altersbestimmung sowie das Ende der Obsorge.
einfache Mehrheit XXVIII 20.05.2026
Gesetz
Flüchtling
junger Mensch
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Der KJHT übernimmt automatisch die Obsorge für unbegleitete Minderjährige, die weder zum Aufenthalt berechtigt sind noch von einer obsorgeberechtigten Person begleitet werden.
  • Wechselt das Kind das Bundesland, geht die Zuständigkeit für die Obsorge auf den KJHT des jeweiligen Bundeslandes über.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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