Verlängerung von Wohn‑ und Schulzuwendungen bis 2029

Zusammenfassung

Das Gesetz verlängert finanzielle Unterstützungsleistungen für Wohnen und Schulmaterialien bis Ende 2029, stellt dafür jährlich 28 Mio. € bzw. 15 Mio. € bereit und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage.
einfache Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Gesetz
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Die Unterstützung im Bereich Wohnen wird bis zum 31.12.2029 fortgeführt; der Bund stellt dafür jährlich 28 Mio. € bereit (ab 2027).
  • Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler (Schulmaterialien) bleiben bis zum 31.12.2029 erhalten; dafür sind jährlich 15 Mio. € vom Bund vorgesehen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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