Zusammenfassung
Das Gesetz verlängert finanzielle Unterstützungsleistungen für Wohnen und Schulmaterialien bis Ende 2029, stellt dafür jährlich 28 Mio. € bzw. 15 Mio. € bereit und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage.einfache Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Gesetz
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Die Unterstützung im Bereich Wohnen wird bis zum 31.12.2029 fortgeführt; der Bund stellt dafür jährlich 28 Mio. € bereit (ab 2027).
- Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler (Schulmaterialien) bleiben bis zum 31.12.2029 erhalten; dafür sind jährlich 15 Mio. € vom Bund vorgesehen.
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