Novelle des Bundesstraßengesetzes zur Sicherung der Planungsfristen

Zusammenfassung

Änderung des Bundesstraßengesetzes zur Verlängerung von Planungsfristen bei laufenden Umweltprüfungen.
einfache Mehrheit XXVIII 13.05.2026
Gesetz
Umwelt
Verkehr
Wirtschaft
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die geltende Fünfjahresfrist für Planungsgebiete wird angepasst.
  • Laufende Umweltverträglichkeitsprüfungen stoppen den Ablauf der Fünfjahresfrist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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